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   VG Magdeburg, 27.05.2015 - 4 B 246/14   

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https://dejure.org/2015,23181
VG Magdeburg, 27.05.2015 - 4 B 246/14 (https://dejure.org/2015,23181)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 27.05.2015 - 4 B 246/14 (https://dejure.org/2015,23181)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 4 B 246/14 (https://dejure.org/2015,23181)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Jurion (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Geruchsvorbelastungen bei der Genehmigung einer Schweinemastanlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.05.2015 - 4 B 246/14
    Effektiver Rechtsschutz gegen Gefährdungen und erhebliche Belästigungen ist nur dann zuverlässig sichergestellt, wenn die gebotenen Schutzvorkehrungen bereits bei Planung und Errichtung der Anlage berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.1985 - 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 08.05.2007 - 8 B 2477/06 -, juris).
  • BVerwG, 07.05.2007 - 4 B 5.07

    Charakter und Anwendbarkeit der Richtlinien VDI 3471

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.05.2015 - 4 B 246/14
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die GIRL bei der tatrichterlichen Bewertung der Erheblichkeit von Geruchsbelastungen als Orientierungshilfe herangezogen werden kann; sie enthält technische Normen, die auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen beruhen und insoweit die Bedeutung von allgemeinen Erfahrungssätzen und antizipierten generellen Sachverständigengutachten haben (BVerwG, Beschl. v. 07.05.2007 - 4 B 5.07 -, BauR 2007, 1454; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 27.11.2014 - 1 LA 52/14 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.09.2012 - 8 B 762/11 -, beide: juris, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2007 - 8 B 2477/06

    Neuer Hochofen im Hüttenwerk Duisburg-Hamborn darf vorläufig weitergebaut werden

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.05.2015 - 4 B 246/14
    Effektiver Rechtsschutz gegen Gefährdungen und erhebliche Belästigungen ist nur dann zuverlässig sichergestellt, wenn die gebotenen Schutzvorkehrungen bereits bei Planung und Errichtung der Anlage berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.1985 - 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 08.05.2007 - 8 B 2477/06 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2012 - 8 B 762/11

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.05.2015 - 4 B 246/14
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die GIRL bei der tatrichterlichen Bewertung der Erheblichkeit von Geruchsbelastungen als Orientierungshilfe herangezogen werden kann; sie enthält technische Normen, die auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen beruhen und insoweit die Bedeutung von allgemeinen Erfahrungssätzen und antizipierten generellen Sachverständigengutachten haben (BVerwG, Beschl. v. 07.05.2007 - 4 B 5.07 -, BauR 2007, 1454; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 27.11.2014 - 1 LA 52/14 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.09.2012 - 8 B 762/11 -, beide: juris, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - 10 B 259/09

    Zumutbarkeit der Erweiterung eines Schweinemaststalles für einen Nachbarn im

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.05.2015 - 4 B 246/14
    Denn ist die tatsächlich ermittelte Vorbelastung der Umgebung für einen Nachbarn bereits nicht (mehr) zumutbar, ist auch eine weitere die Irrelevanzgrenze nicht erreichende Zusatzbelastung unzulässig (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.03.2009 - 10 B 259/09 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2011 - 8 B 1797/10

    Anforderungen an die Ermittlung der zu erwartenden Geruchshäufigkeit i.R. einer

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.05.2015 - 4 B 246/14
    Zur Ermittlung der zu erwartenden Geruchshäufigkeit bedarf es grundsätzlich einer "auf der sicheren Seite" liegenden Prognose, bei der aus der Vor- und der Zusatzbelastung im Wege einer Ausbreitungsrechnung die voraussichtliche Gesamtbelastung ermittelt wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 03.02.2011 - 8 B 1797/10 -, juris, m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2014 - 1 LA 52/14

    Zumutbarkeitsgrenze bei Geruchsimmissionen im Außenbereich

    Auszug aus VG Magdeburg, 27.05.2015 - 4 B 246/14
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die GIRL bei der tatrichterlichen Bewertung der Erheblichkeit von Geruchsbelastungen als Orientierungshilfe herangezogen werden kann; sie enthält technische Normen, die auf den Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen beruhen und insoweit die Bedeutung von allgemeinen Erfahrungssätzen und antizipierten generellen Sachverständigengutachten haben (BVerwG, Beschl. v. 07.05.2007 - 4 B 5.07 -, BauR 2007, 1454; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 27.11.2014 - 1 LA 52/14 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.09.2012 - 8 B 762/11 -, beide: juris, m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2016 - 2 M 89/15

    Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Mit Beschluss vom 27.05.2015 - 4 B 246/14 MD - hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 30.04.2013 wiederhergestellt.
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